Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version Juni 2016

§1 GELTUNGSBEREICH

(1) Die nachstehenden Bedingungen für Dienstleistungen gelten zwischen der KondlerTraining GmbH, Mauerstr. 67, 10117 Berlin (im Folgenden KT bzw. Auftragnehmer) und dessen Vertragspartnern (im Folgenden Auftraggeber) für alle Angebote und Verträge (in schriftlicher und elektronischer Form), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

(2) Diese Bedingungen finden Anwendung gegenüber Unternehmen sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlicher Sondervermögen i. S. v. § 310 BGB, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes bestimmt ist.

(3) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen eines Auftraggebers werden selbst dann nicht Bestandteil oder Inhalt des mit uns geschlossenen Vertrages, wenn sie der Auftraggeber regelmäßig auch für Bestellungen oder Auftragserteilungen verwendet.

(4) Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

 

§2 AUFTRAGSERTEILUNG

(1) Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir ausdrücklich die Verbindlichkeit eines Angebotes bestätigen.

(2) Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form per Fax, Briefpost oder E-Mail erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden von KT nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Bestätigung durch Rechnung per Fax, Briefpost oder E-Mail angenommen.

(3) Mit der Beauftragung erkennt der Auftraggeber die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Geschäftsbedingungen von KT und die jeweils gültigen Preise an.

 

§3 VERTRAGSDURCHFÜHRUNG

(1) KT erbringt die Leistungen durch seine Mitarbeiter. Der Einsatz sachverständiger Dritter ist ihr gestattet. Die Projekt-Verantwortung von KT bleibt davon unberührt.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, KT bei der Durchführung des Auftrages nach besten Kräften zu unterstützen, insbesondere unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre zu schaffen, die zu dessen ordnungsgemäßen Erfüllung erforderlich sind. Ebenso sind KT alle Umstände mitzuteilen, die für die Auftragsdurchführung selbst mehr als unerheblich sind.

(3) Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, von dem Inhalt dieser Bedingungen oder dem sonstigen Inhalt von einmal geschlossenen Vereinbarungen durch mündliche oder schriftliche Zusagen oder Zusicherungen abzuweichen oder den Vertragsinhalt zu ergänzen. Dies gilt nicht für Zusagen oder Zusicherungen durch unsere Organe und Prokuristen sowie von diesen hierzu bevollmächtigten Personen.

(4) Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfanges, sind diese vorab zusätzlich und schriftlich zu vereinbaren. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten falls ihm ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen nicht mehr zugemutet werden kann. Der Auftraggeber hat jedoch gemäß § 649 BGB die vereinbarte Vergütung oder, mangels Vereinbarung, eine angemessene Vergütung zu bezahlen.

 

§4 VERGÜTUNGSANSPRUCH

(1) Die Berechnungsgrundlage und Höhe des Vergütungsanspruches sind im Vertrag und/oder dessen Anlagen festgeschrieben.

(2) Der Auftragnehmer kann angemessene Kostenvorschüsse verlangen und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen stellen.

(3) Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, die gesondert ausgewiesen wird.

 

§5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Für die Berechnung der Leistungen gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind die gemäß Ziffer 4.2 und/oder durch Schlussrechnung nach Abschluss der beauftragten Leistungen in Rechnung gestellten Forderungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug (netto Kasse) zur Zahlung fällig. Maßgebend ist der Zahlungseingang.

(3) Verzug tritt ein, wenn KT an die Zahlung erinnern muss oder Zahlungen innerhalb einer Nachfrist nicht geleistet werden, auch wenn wir dies nicht ausdrücklich als Mahnung bezeichnen. Ab Verzugseintritt sind wir berechtigt, Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR je Mahnung sowie Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 1 Art.1 Euro-Einführungsgesetz) zu berechnen, sofern wir nicht einen höheren Schaden nachweisen.

(4) Die Aufrechnung sowie Zurückbehaltungsrechte gegen unsere Zahlungsansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Abtretung oder Übertragung der gegen uns gerichteten Forderungen auf Erbringung vertraglicher Leistungen an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir dem nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

(5) Ist der Auftrag von mehreren Personen gemeinsam erteilt worden, so haften diese für die gesamten Forderungen des Auftragnehmers gesamtschuldnerisch.

(6) Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Ihre Ablehnung bleibt uns vorbehalten. Alle mit ihnen verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Haftung für rechtzeitige Vorlage, Protesterhebung und Benachrichtigung und Zuteilung trägt der Auftraggeber.

(7) Alle erbrachten Leistungen und Unterlagen des Auftragnehmers bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von KT.

 

§6 HAFTUNG

(1) KT verpflichtet sich, die geschuldeten Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausbildung und unter Anwendung aktueller Kenntnisse/Erfahrungen nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.

(2) KT haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn es diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn es fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt hat. KT haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers – soweit gesetzlich zulässig und unabhängig vom Rechtsgrund – auf den vereinbarten Auftragswert ohne Umsatzsteuer.

(4) Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen. Aufwendungsersatzansprüche gemäß § 635 Abs. 2 BGB bleiben unberührt.

(5) „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Auftraggebers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf.

(6) KT haftet nicht für Schäden, wenn die vom Auftraggeber gegebenen Informationen unrichtig oder unvollständig sind und kein Anlass bestand, die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen zu überprüfen. Ebenso haftet KT nicht für den Erfolg von Maßnahmen, die der Auftraggeber aufgrund der von uns geleisteten Beratung veranlasst.

(7) Der in Ziffern 6.2–6.5 enthaltene Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche aus einer Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

(8) Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die KT haften soll, unverzüglich dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen.

(9) Soweit Schadenersatzansprüche gegen KT ausgeschlossen oder begrenzt sind, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Sachverständigen und sonstiger Mitarbeiter sowie Erfüllung- und Verrichtungsgehilfen von KT.

(10) Unabhängig von vorstehenden Regelungen in den Ziffern 6.2–6.8 ist der Auftraggeber verpflichtet, die üblichen Versicherungen gegen unmittelbare oder mittelbare Schäden abzuschließen.

 

§7 VERTRAULICHKEIT

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, insbesondere Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und solche nicht außerhalb des Auftrages für sich selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch für solche Umstände, die für künftige geschäftliche Aktivitäten des Auftraggebers von entscheidender Bedeutung sind bzw. sein werden, sofern sie nicht allgemein zugänglich oder bekannt sind. Schriftliche Äußerungen jeder Art, insbesondere Berichte und Empfehlungen, die sich auf den Auftrag und den Auftraggeber beziehen, darf der Auftragnehmer nur nach erteilter Einwilligung des Auftraggebers an Dritte aushändigen.

(2) Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung des Auftrages hinaus und erstreckt sich auf alle Mitarbeiter von KT.

(3) Von schriftlichen Unterlagen, die dem Auftragnehmer zur Einsicht überlassen und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, darf er Abschriften zu seinen Akten nehmen. Der Auftragnehmer ist befugt, die im Rahmen der Durchführung des Auftrages durch den Auftraggeber bekannt gegebenen personenbezogenen Daten elektronisch zu verarbeiten.

 

§8 VERTRAGSBEENDIGUNG

(1) Der Auftrag kann jederzeit von den Vertragspartnern gekündigt werden. In diesem Fall sind die bis zur Beendigung angefallenen Leistungen zu vergüten. Eine gesonderte Vergütung infolge vorzeitiger Beendigung fällt nicht an. Anderslautende Projektvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

(2) Ereignisse höherer Gewalt, die KT die Erfüllung der geschuldeten Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen, die Erfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt eines solchen Umstandes.

 

§9 GERICHTSSTAND

(1) Für die Geltendmachung von Ansprüchen der Vertragspartner ist Berlin als Gerichtstand vereinbart.

(2) Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist Berlin, der Sitz von KT.

(3) Das Vertragsverhältnis und sämtliche Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts (CISG).

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